Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung — mit einem eigenen Gutachter im Gepäck. Viele Geschädigte denken dann, sie müssten diesen Vorschlag annehmen. Das stimmt nicht.
Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen zwar einen Gutachter vorschlagen — verpflichtend ist das aber nicht. Sie müssen diesen Vorschlag nicht annehmen.
Warum das wichtig ist
Ein Gutachter, den die Versicherung selbst beauftragt, steht in einem Auftragsverhältnis zu genau dieser Versicherung. Das muss keine Absicht sein, verändert aber die Ausgangslage: Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse — er bewertet den Schaden vollständig, inklusive Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall, die schnell unter den Tisch fallen können.
Was Sie konkret tun sollten
- Nehmen Sie nach dem Unfall zuerst Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter auf — nicht zur Versicherung.
- Lassen Sie sich nicht drängen, einen von der Versicherung genannten Gutachter zu akzeptieren.
- Der unabhängige Gutachter übernimmt für Sie die komplette Dokumentation und leitet das fertige Gutachten auf Wunsch direkt an Versicherung und Anwalt weiter.
Wer zahlt das Ganze?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten — die freie Gutachterwahl kostet Sie also nichts, schützt Sie aber davor, bei der Schadensregulierung benachteiligt zu werden.
Haben Sie einen Unfall und sind noch unentschlossen, wen Sie beauftragen sollen? Rufen Sie an — ich bin als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im gesamten Chiemgau, Rosenheim, Traunstein und München für Sie erreichbar.
📞 +49 179 7867213